Das Geschäft mit der Armut
„Kredit für jedermann, auch bei Pfändungen, auch bei schlechter SCHUFA! Schuldnerberatung und Insolvenzverfahren sofort, nur noch an einen Gläubiger zahlen!“
So versprechen Anzeigen in Zeitungen die Lösung für das aktuelle Schuldenproblem. Die Betrüger haben gemerkt: Niemand ist so arm, dass man ihn nicht noch übers Ohr hauen könnte!
Wenn Sie Schulden haben, müssen Sie damit rechnen, dass sich unseriöse „Finanz“-Dienstleister gezielt an Sie wenden. Es wird Ihnen vorgegaukelt, dass Sie auch in schwierigen finanziellen Situationen einen Kredit erhalten können oder die Möglichkeit der Schuldbefreiung besteht.
Wir raten Ihnen jedoch dringend: Hände weg von solchen Angeboten!
Es geht diesen Anbietern regelmäßig nicht um die Vermittlung eines Kredites, einer Schuldenregulierung oder ähnliches, dies geschieht nur in den seltensten Fällen. Vielmehr geht es um das Abzocken von „Vermittlungsgebühren“, „Bearbeitungsgebühren“, den Abschluss von Versicherungsverträgen („wenn Sie hier diese Unfallversicherung unterschreiben, sind Ihre Chancen auf den gewünschten Kredit viel höher!“) oder um irgend etwas anderes, mit dem man in unseriöser Weise Geld machen kann.
Wenn Sie bereits einen solchen Vertrag unterschrieben haben, wenden Sie sich möglichst schnell an die Schuldnerberatung oder eine Verbraucherzentrale. Es besteht eventuell die Möglichkeit, den entstandenen Schaden wieder gut zu machen oder zu begrenzen!
Auch wenn Sie sich in einer schwierigen finanziellen Lage befinden sollten Sie das Beratungsangebot genau prüfen.
Ein solide Beratungsstelle wie wir arbeitet nach folgenden Grundsätzen:
1. Die Beratung ist umfassend.
Sämtliche Schulden werden mit Ihnen umfassend erörtert und überprüft. Der Kontakt mit den Gläubigern wird aufgenommen.
Sicherung Ihres Einkommens, Haushaltsberatung, lebenspraktische und psychosoziale Beratung und Begleitung gehören genau so wie die Regulierung der Schulden zum Beratungsangebot.
2. Die Beratung ist für Sie kostenfrei.
Wenn von Ihnen Mitgliedsbeiträge, Bearbeitungsgebühren oder Einmalbeträge verlangt werden, ist Vorsicht geboten.
3. Der Träger der Beratungsstelle ist ersichtlich und bekannt.
Solide Beratungsstellen werden von Wohlfahrtsverbänden, Kommunen und Landkreisen, vereinzelt auch Arbeitgebern, getragen.
Vereine, die Schuldnerberatung anbieten, sind Mitglieder von Wohlfahrtsverbänden, im Wesentlichen Diakonie, Caritas, Paritätischer Wohlfahrtsverband, Arbeiterwohlfahrt, Deutsches Rotes Kreuz. Schauen Sie genau hin, lassen Sie sich nicht täuschen von sozial klingenden Namen!
4. Insolvenzberatung bedarf der Zulassung.
Wer Ihnen Insolvenzberatung anbietet oder verspricht, muss über eine Genehmigung eines Bundeslandes, in Baden-Württemberg über die Anerkennung des zuständigen Insolvenzgerichtes, verfügen.
Informationen zum Thema „Geschäfte mit der Armut“ finden Sie auch im Internet, um Beispiel in der PDF-Broschüre des BMFSFJ