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Schuldenglossar



Bürgschaft

Sicherheit der Bank bei der Kreditvergabe. Bürgen erklären gegenüber der Bank, mit ihrem Einkommen für die Verbindlichkeiten des Kreditnehmers einzutreten, falls dieser nicht mehr bezahlt. Bürgschaften werden oft aus falsch verstandener Freundschaft oder familiärem Verpflichtungsgefühl eingegangen und stellen ein großes Risiko dar, unverschuldet in die > Überschuldung zu geraten.



Demonstrativer Konsum

Konsum, mit dem die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe oder Schicht öffentlich dargestellt wird. Ob die Konsumgüter überhaupt oder in der gewählten Form benötigt werden, ist dabei zweitrangig.



Dispositionskredit

= Dispokredit = Überziehungskredit. Von der Bank eingeräumte Möglichkeit, über mehr Geld zu verfügen, als auf dem Girokonto tatsächlich vorhanden ist. Banken lassen sich diese schnelle und flexible Form der Kreditgewährung mit deutlich höheren Zinsen als bei Ratenkrediten bezahlen.



Eidesstattliche Versicherung

Ist eine > Pfändung nicht oder nur teilweise erfolgreich, kann der > Gläubiger die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung verlangen. Der > Schuldner muss dem > Gerichtsvollzieher dabei sein gesamtes Einkommen und Vermögen vollständig und wahrheitsgemäß offenlegen. Falsche Angaben hierbei sind strafbar. Durch die eidesstattliche Versicherung erhält der Gläubiger unter Umständen Informationen, ob und wo eine weitere Pfändung Erfolg versprechend sein könnte (z.B. beim Arbeitgeber).



Gerichtsvollzieher

Eine Art „Außendienstmitarbeiter“ des Gerichts, der für die > Pfändung werthaltiger Gegenstände und von Bargeld und für die Abnahme der > eidesstattlichen Versicherung und die Zustellung von Gerichtspost zuständig ist. Erweist sich in der Praxis oft als weitaus freundlicher als angenommen und quittiert in der Regel höfliche Behandlung mit ebensolcher.



Gläubiger

Derjenige, von dem der > Schuldner Geld geliehen hat. Der Begriff Gläubiger ist eine Übersetzung des italienischen creditore, das auf credere (glauben) zurückgeht. Der Gläubiger glaubt also dem Schuldner, dass dieser ihm sein Geld zurückbezahlen wird.



Guthabenkonto

Girokonto, für das die Bank keinen > Dispositionskredit gewährt. Oft die einzige Möglichkeit für von > Überschuldung betroffene Menschen, ein Girokonto zu bekommen. Wird von einigen Banken nur ungern eingerichtet, was diese mit erhöhtem Arbeitsaufwand begründen. Tatsächlich wird mit Guthabenkonten weitaus weniger verdient, da die lukrativen Zinsen für die Kontoüberziehung nicht anfallen können.



Inkassounternehmen

Firmen, die gewerbsmäßig > Schulden für andere oder sich selbst eintreiben. Sie bedürfen einer Erlaubnis nach dem Rechtsberatungsgesetz. Die Berechtigung der von ihnen geltend gemachten Kosten ist häufig strittig, ihre Befugnisse sind oft weitaus geringer als sie in ihren Mahnschreiben glauben machen wollen. Deshalb arbeiten sie oft mit Rechtsanwälten zusammen, wodurch zusätzliche Kosten entstehen.



Insolvenzverfahren

Gerichtliches Verfahren zur gleichmäßigen Befriedigung aller > Gläubiger. Wurde ursprünglich nur für zahlungsunfähige Unternehmen angewandt. Seit 1999 können auch Verbraucher ein vereinfachtes Insolvenzverfahren in Anspruch nehmen, an das sich die > Wohlverhaltensperiode und schließlich die > Restschuldbefreiung anschließen.



Kompensatorischer Konsum

Käufe, durch die Ärger, Frustrationen oder Misserfolge ausgeglichen werden sollen. Werden diese regelmäßig betrieben, kann dies, z.B. bei Alkoholkonsum aus denselben Gründen, in eine Suchterkrankung münden („Kaufsucht“).



Pfändung

Staatliche Beschlagnahme von Gegenständen und Bargeld sowie von Lohn, Bankguthaben und Sozialleistungen. Der pfändende > Gläubiger muss seinen Zahlungsanspruch zunächst durch einen (Vollstreckungs-) > Titel nachweisen.



Pfändungsgrenze

Gesetzlich festgelegter Geldbetrag, der dem > Schuldner bei einer > Pfändung auf jeden Fall verbleiben muss, um seinen und den Lebensunterhalt seiner Familie weiter bestreiten zu können. Zurzeit bei Alleinstehenden 989,99 EUR monatlich. Bei einem verheirateten Alleinverdiener mit zwei Kindern 1.769,99 EUR. Bei höheren monatlichen Einkommen steigen auch die Beträge, die dem Schuldner verbleiben müssen.



Prävention

= Vorsorge, Vorbeugung. Im Bereich der > Schuldnerberatung versteht man darunter Beratung und Information, die insbesondere > Überschuldung verhindern soll.



Restschuldbefreiung

Steht am Ende der > Wohlverhaltensperiode. Wird durch das Insolvenzgericht erteilt und befreit den > Schuldner von allen verbliebenen Zahlungsverpflichtungen, die bis zur Eröffnung des > Insolvenzverfahrens entstanden waren. Nicht von der Restschuldbefreiung erfasst werden Zahlungsverpflichtungen, die aus Straftaten stammen, sowie Geldbußen und –strafen.



Risikogruppe

Von einer bestimmten Gefahr besonders bedrohte Personengruppe.



Schulden

Geldbeträge, zu deren Zahlung man sich vertraglich verpflichtet hat, z.B. weil man sich Geld geliehen oder etwas gekauft hat, ohne es sofort vollständig zu bezahlen.



Schuldner

Jemand, der Zahlungsverpflichtungen hat.



Schuldnerberatung

Beratung und Unterstützung für Menschen, die die aufgrund ihrer > Verschuldung oder > Überschuldung entstandenen Probleme nicht mehr aus eigener Kraft lösen können. Schuldnerberatung beschränkt sich nicht auf rein finanzielle Aspekte, sondern versucht die Lebenssituation im Gesamten zu erfassen und so angemessene und dauerhafte Problemlösungen zu entwickeln.



Titel

Amtliche Festschreibung eines Zahlungsanspruches, z.B. in einem Urteil, Vollstreckungsbescheid oder notariellen Schuldanerkenntnis. Mit einem solchen Titel kann ein > Gläubiger den > Gerichtsvollzieher oder das Gericht mit der Durchführung einer > Pfändung beauftragen.



Überschuldung

Das laufende Einkommen reicht nicht aus, um die notwendigen Kosten des Lebensunterhalts (Miete, Strom, Heizung, Lebensmittel, Kleidung, Fahrtkosten zur Arbeit) und die eingegangenen Zahlungsverpflichtungen regelmäßig zu bezahlen.



Verjährung

Nach Ablauf einer bestimmten Frist kann der > Schuldner dem > Gläubiger die Zahlung verweigern. Die in der Regel geltende Verjährungsfrist beträgt drei Jahre. Zahlungsansprüche, die durch einen > Titel amtlich festgestellt werden, verjähren erst nach dreißig Jahren.



Verschuldung

Es bestehen Zahlungsverpflichtungen, die jedoch ohne größere Probleme aus dem laufenden Einkommen getilgt werden können.



Wohlverhaltensperiode

Sechs Jahre dauernder Zeitraum, der mit der Eröffnung des > Insolvenzverfahrens beginnt und mit der > Restschuldbefreiung endet. Während der Wohlverhaltensperiode wird vom > Schuldner u.a. erwartet, dass er eine „angemessene Erwerbstätigkeit“ ausübt oder sich um eine solche bemüht sowie seine Einkünfte und jede Änderungen der persönlichen Verhältnisse offenlegt. Der pfändbare Teil des Einkommens wird gleichmäßig an alle Gläubiger verteilt.



Das Glossar hat Uwe Hopf, Berater der Zentralen Schuldnerberatung Stuttgart, zusammengestellt.